Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des ZUB e.V. Bonn (Zukunft-Umwelt-Bildung)
1. Vertragsabschluss
Veranstaltungen finden bei jedem Wetter statt, außer bei Extremwetterlagen, siehe Punkt 8. Der Auftrag kommt verbindlich durch mündliche oder schriftliche Vereinbarung/Bestätigung durch den ZUB e.V. Bonn mit dem Auftraggeber zustande.
2. Zahlungsbedingungen
Bei Ferienfreizeiten verpflichtet sich der Auftraggeber spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung die gesamte Auftragssumme bzw. alle Teilnehmerbeiträge auf das Konto des ZUB e.V. Bonn (IBAN: DE05 5003 1000 1029 5450 02, BIC: TRODDEF1, Triodos Bank) zu überweisen.
Bei (von der Warteliste) nachrückenden Teilnehmenden ist der Beitrag innerhalb der letzten 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder nach Beginn der Veranstaltung sofort nach Zusage des Platzes zu überweisen. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt.
Bei Veranstaltungen mit Schulen, Kindertagesstätten, Offenen Ganztagsschulen sowie bei Kindergeburtstagen stellt der ZUB e.V. Bonn an den Auftraggeber eine Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen zu überweisen ist.
Nach Absprache mit dem ZUB e.V. Bonn können andere Zahlungsarten vereinbart werden.
3. Förderungen/Datenübermittlung
Bei Veranstaltungen mit Schulen, Kindertagesstätten und Offenen Ganztagsschulen beantragt der ZUB e.V. Bonn Fördermittel beim Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und lokale Agenda.
Zum Nachweis der ordentlichen Verwendung der Mittel erfasst der ZUB e.V. Bonn nach Bedarf Name, vollständige Postadresse, Geburtsdatum und Unterschrift der Teilnehmenden und übermittelt diese Daten an die Stadt Bonn.
Einkommensschwache Familien können über den Sterntaler e. V. Bonn gefördert werden. Wir stellen den Antrag dafür. Hierbei werden nach Bedarf Name, vollständige Postadresse und Geburtsdatum an Sterntaler übermittelt
4. Teilnehmerzahlen
Es gilt die jeweils im Programm angegebene Mindest- und Maximalzahl an Teilnehmenden. Bei nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl behalten wir uns vor, einen Kleingruppenzuschlag zu erheben.
5. Haftungsbeschränkung
Der ZUB e.V. Bonn haftet dem Vertragspartner gegenüber außer bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit nur wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für vertragstypische
Schäden die dem Vertragspartner infolge einer von uns verübten wesentlichen Vertragspflichtverletzung entstanden sind, haften wir auch dann, wenn uns lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser AGB ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut oder vertrauen darf.
6. Aufsichtspflicht
Bei Veranstaltungen mit Schulen, Kindertagesstätten, Offenen Ganztagsschulen sowie bei Kindergeburtstagen ist der ZUB e.V. Bonn nur für Inhalt und Ablauf des Programms verantwortlich. Die Aufsichtspflicht verbleibt bei solchen Veranstaltungen beim Auftraggeber.
7. Absage der Teilnahme
Bei Absage der Teilnahme an einer Veranstaltung (auch bei Erkrankung des Teilnehmenden) ist der Vertragspartner berechtigt, einen Ersatzteilnehmenden zu stellen. Wird kein
Ersatzteilnehmender gestellt, erhebt der ZUB e.V. Bonn bei Absage folgende Stornogebühren:
bis 14 Tage vor Beginn: 15,– € Bearbeitungsgebühr
bei weniger als 14 Tagen vor Beginn: der volle nicht geförderte Teilnehmerbeitrag, abzüglich der durch den ZUB e.V. ersparten Aufwendungen (z.B. Verpflegungs- oder
Materialkosten).
Kindergeburtstage
Bei Absage seitens des Auftraggebers wird ein Ersatztermin vereinbart.
Sollte kein Ersatztermin gefunden werden können, wird bei einer Stornierung innerhalb der letzten 7 Tage vor Veranstaltungsdatum die volle Gebühr fällig.
8. Veranstaltungsausfall
Muss eine Veranstaltung wegen Unwetters, höherer Gewalt, Krankheit oder sonstiger Gründe, die der ZUB e.V. Bonn nicht zu vertreten hat, ausfallen, so bietet der ZUB e.V. Bonn (wenn möglich) einen zeitnahen Ersatztermin an. Fällt eine Veranstaltung aus, so werden die Vertragspartner unverzüglich darüber per E-Mail oder telefonisch informiert.
Sollte die Veranstaltung auf Grund der Erkrankung des Leiters oder der Leiterin ausfallen, erstattet der ZUB e.V. Bonn die bereits gezahlten Beiträge zurück.
Bei einem Ausfall einer (laufenden) Ferienfreizeit aufgrund von Unwetter, höherer Gewalt, Krankheit der Teilnehmenden oder sonstiger Gründe, die der ZUB e.V. Bonn nicht zu vertreten hat, ist eine Erstattung der Beiträge nicht möglich. Auch ist ein Ersatztermin nicht möglich.
Der ZUB e.V. Bonn behält sich vor, Ferienfreizeiten spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin wegen nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl abzusagen. Eventuell bereits gezahlte Teilnehmerbeiträge werden innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche gegenüber dem ZUB e.V. Bonn bestehen nicht.
9. Veranstaltungsausschluss
Seitens des ZUB e.V. Bonn können Teilnehmende von einer Veranstaltung vorzeitig ausgeschlossen werden, falls die Teilnehmenden trotz Ermahnung die Sicherheit der anderen
Teilnehmenden gefährden. Die Erziehungsberechtigten werden unverzüglich informiert und der/die ausgeschlossene Teilnehmende auf eigene Kosten zurückgeschickt.
10. Nutzungsrechte
Die vom ZUB e.V. Bonn entwickelten Konzepte, Ideen und Entwürfe sind geistiges Eigentum des Vereins und dürfen nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung genutzt, kopiert
oder umgesetzt werden. Ausgenommen davon sind allgemein in der Umweltbildungsliteratur zugängliche Spiele, Konzepte und Programme.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bonn. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Stand:03.12.2016